Allgemeines
Im Geschäftsverkehr mit allen Geschäftspartnern gelten nur die nachstehenden Bedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und durch unsere Unterschrift anerkannt wurde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich bestätigt wurden. Alle Angebote sind freibleibend und gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen, auch wenn ihr Text unserem Vertragspartner nicht erneut mit unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung zugesandt wird.
Lieferung
Die Auftragserteilung ist zugleich Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen und Konditionen. Sie gelten bis auf Widerruf auch für künftige Aufträge und Abschlüsse, ohne dass hierauf nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden muss. Für die Einhaltung der Lieferzeit wird keine Gewähr übernommen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Ab EUR 500,- Nettoauftragswert erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb Deutschlands (Festland). Im Exportgeschäft erfolgt die Lieferung ab Werk, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Nichteinhaltung unserer Verpackungseinheiten behalten wir uns vor, Änderungen der Bestellmengen vorzunehmen. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
Höhere Gewalt
Bei unverschuldeter Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Lieferverzug unserer Vorlieferanten, Epidemien oder ähnlicher Ereignisse sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
Zahlung
Die Zahlung unserer Rechnungen hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto.
Überschreitungen der Zahlungsfrist verpflichten zur Entrichtung von Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bei Zahlungsverzug und Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen und Vorauszahlung für ausstehende Lieferungen zu verlangen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Gewährleistung
Unsere Waren entsprechen dem jeweils gültigen CE-Sicherheitsstandard. Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit und auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich angezeigt werden, etwaige Transportschäden müssen von der Speditionsfirma schriftlich quittiert werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung anzuzeigen, spätestens jedoch 6 Monate nach der Lieferung. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung.
Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Wert der beteiligten Sache.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum and der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlung per Scheck oder Wechsel erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor deren Einlösung. Bei Zahlung über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung beim Verkäufer eingegangen ist.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert der Verkäufer die Ware, so tritt er damit schon jetzt dem Verkäufer aller Forderungen in voller Höhe ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte erwachsen, bei Veräußerung nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht dem Käufer gehörender Ware in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest. Auf unser Verlangen ist der Verkäufer verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, so steht dem Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache ganz, bei Verarbeitung mit nicht dem Käufer gehörenden Gegenständen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Michelau in Oberfranken. Der Gerichtsstand ist Lichtenfels.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksamen Bestimmungen werden einvernehmlich durch die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommenden wirksamen Bestimmungen ersetzt.
Sieglinde Bayer Chic 2000 GmbH
Röthenstr. 10
D-96247 Michelau
Geschäftsführerin:
Claudia Glatzer
Registereintrag: Amtsgericht Coburg HRB 1740
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